Einweisung erbeten

Stationäre Behandlungen in „Migränekliniken“ sind heiß begehrt

(13. August 2003) Ein Aufenthalt in einer Spezialklinik für Migräne verschafft Betroffenen langfristig gesehen Erleichterung, auch Jahre später sind die Symptome bedeutend geringer. Aus diesem Grund sind die Plätze begehrt. Aber nicht jeder, der an Migräne leidet, darf auf eine Behandlung in einer „Migräneklinik“ hoffen.
Die Schmerzklinik Kiel hat gemeinsam mit der AOK Schleswig-Holstein eine Liste von Indikationen erstellt, die einen stationären Aufenthalt rechtfertigen:

  • Die behandelnden Ärzte können trotz Untersuchungen keine definitive Diagnose stellen.
  • Auch nach mehrfachen Therapien konnte keine Schmerzlinderung erreicht werden.
  • Aufgrund der starken Migräneattacken ist der Patient darauf angewiesen, ständig mehr Medikamente zu nehmen.
  • Die Behandlung ist kompliziert, da der Betroffene zusätzlich noch unter anderen Krankheiten leidet, etwa einer Herzerkrankung, psychischen Störungen (z.B.: Depressionen, Schlafstörungen) oder einer Medikamentenunverträglichkeit.

    Eine Ausnahme bilden sogenannte „schmerztherapeutische Notfälle“. Das sind plötzliche starke Schmerzen, die von dem behandelten Arzt nicht therapiert werden können, dazu zählt beispielsweise eine aktive Clusterkopfschmerz-Periode oder eine Trigeminusneuralgie.

    Wie an der Auflistung erkennbar ist, haben nur Patienten mit einer schweren Form der Migräne die Aussicht auf eine stationäre Behandlung. Wer glaubt, gute Chancen zu haben, kann seinen Arzt um eine Einweisung bitten, erklärt Prof. Hartmut Göbel, Direktor der Schmerzklinik in Kiel. Im Schnitt dauert die Behandlung drei Wochen. Die Erfolgsaussichten seien beträchtlich, so Göbel. Doch die Krankenkassen sperren sich anfangs gerne gegen die Behandlung in einer Klinik. Nikolai Karheiding, Vorsitzender der Migräne-Liga e.V. Deutschland spricht aus Erfahrung: „Häufig hört man, die ambulanten Therapiemaßnahmen vor Ort seien unzureichend genutzt worden. Gelegentlich werden auch fehlende Röntgen-Bilder moniert, was unsinnig ist, da sich Migräne nicht bildlich darstellen lässt.“ In vielen Fällen lohne es sich also, fristgemäß Einspruch zu erheben. Dabei solle man sich ganz spezifisch auf die Absagegründe beziehen. Bei einer informellen Absage über das Telefon sei es ratsam, auf einer schriftlichen Ablehnung zu bestehen.

    Wer es dann geschafft hat, eine Zusage zu erhalten, sollte prüfen, ob die ihm zugewiesene Klinik auch wirklich eine Spezialklinik für Migräne ist. Eine Reha-Klinik, die eine Abteilung für psychosomatische Erkrankungen hat, schaffe meist nur vorübergehende Linderung. Hier fehle einfach das nötige Fachwissen, so Karheiding.
    Eine Liste der Spezialkliniken für Migräne findet sich auf der Homepage der Migräne-Liga. (mp)

    Quelle: Lifeline





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