Die Gesetzliche Krankenversicherung

Die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) beruhen auf dem Solidarprinzip und haben ihren Ursprung im Gesetz über die Krankenversicherung der Arbeiter von 1883. Die Leistungen der GKV werden durch Beiträge finanziert, die zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern gezahlt werden.Es gilt das Sachleistungsprinzip. Das bedeutet, die Leistungen werden ohne finanzielle Vorleistungen des Versicherten garantiert.

Vertraut wird dabei auf Anspruch auf Leistung im Krankheitsfall unabhängig von Einkommen und Krankheitsrisiko des Versicherten.

  • Für den Erhalt der Gesundheit erhalten
  • Die Wiederherstellung
  • Und die Verbesserung


  • Die gesetzlichen Krankenkassen sind selbstverwaltete Gesellschaften. Sie sind sowohl finanziell als auch organisatorisch vollkommen unabhängig. Sie legen weitestgehend die Leistungen der ambulanten und stationären Versorgung ihrer Mitglieder fest. Dies geschieht in Verträgen mit den Verbänden der Leistungserbringer, beispielsweise Ärzteverbände.

    Die GKV ist aufgrund der wirtschafts- und sozialpolitischen Bevölkerungsbewegung (sinkende Geburtenraten bei gleichzeitig steigender Lebenserwartung), der Zunahme chronischer Erkrankungen sowie des technologischen Fortschritts in der Medizin unter finanziellen Druck geraten. Das schlägt sich letztlich auf Beitragssätze nieder, die sich darauf hin erhöhen. Mittlerweile wurden Reformen eingeleitet, um Leistungskosten zu senken. Die Eigenbeteiligungen der Versicherten im Krankheitsfall wurde so schrittweise angehoben. Was diesbezüglich die Zukunft bringt, ist fraglich und ständiger Streitpunkt der politischen Parteien.





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