Die Privaten Krankenversicherungen (PKV) beruhen nicht auf dem Solidarprinzip, also müssen sie nicht alle Antragsteller aufnehmen. Lediglich Arbeitnehmer, mit einem jährlichen Brutto-Einkommen von mindestens 40 500 Euro und Beamte und Selbständige können sich privat versichern.Im Gegensatz zu den Gesetzlichen gilt hier das Sachleistungsprinzip nicht. Die Details des Vertrages werden individuell ausgehandelt.
Besonders für Alleinstehende ohne Heiratsabsichten oder doppelverdienende Paare ohne Kinder birgt der Eintritt in eine PKV Vorteile. Eine privaten Zusatzversicherung zusätzlich zur gesetzlichen Krankenkasse kann sich für Jeden rentieren.
Wie komme ich in eine Private Krankenkasse?
Vor Vertragsabschluss wird ein umfassender Gesundheitscheck verlangt.
So droht bei Nichtangeben von Krankheiten Leistungsentzug jeglicher Art. Dieses Vorgehen macht PKV zusammen mit der reglementierten Aufnahme der Mitglieder unabhängig von demografischen Entwicklungen.
Wie funktioniert das eigentlich?
Um die Gelder der Mitglieder gewinnbringend einzusetzen, können die eingenommen Beiträge zur Spekulation in Aktienfonds verwenden werden. Dabei dürfen eventuell auftretende Verluste auf dem Finanzmarkt nicht als Alibi für Beitragserhöhungen führen. Trotzdem können privat Versicherte in jedem Fall davon ausgehen, dass sie im Alter höhere Beiträge zahlen müssen. Die Einkommensentwicklung bleibt dabei unberücksichtigt. In diesem Fall bleibt oft nur, in einen weitaus schmaleren Basistarif zu wechseln. Das bedeutet dann auch weitaus weniger Leistungsanspruch.
Kann ich aus der Privaten Kasse in die staatliche wechseln?
Für privat krankenversicherte Mütter und Väter, die in Mutterschutz oder Erziehungsurlaub gehen wollen, ist eine Rückkehr oder der Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich. Dies gilt auch für alle, die älter als 55 Jahre sind. Eine Rückkehr ist nur dann möglich, wenn sie fünf Jahren vor dem beabsichtigten Wechsel als Kassenmitglied länger als 30 Monate versicherungspflichtig waren. Auch privat versicherte Ehepaare, die beide älter als 55 Jahre sind, können nicht wechseln. Das gilt auch bei Aufnahme eines neuen Jobs, der eigentlich pflichtversichert werden würde.
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